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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Riester Rente im Ausland

EU-Ausländer, die in Deutschland in die Riester Rente eingezahlt haben und ihre Rente lieber außerhalb von Deutschland verbringen möchten, haben nun genauso uneingeschränkten Anspruch auf die volle Riester-Förderung. Mit dieser seit April 2010 geltenden Regelung ist die Riester Rente an europäisches Recht angepasst. Wenn auch erst nach Mahnung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahre 2009.
Die Förderungen durch Riester sind mit der Neuregelung nun nicht mehr an an die deutsche Sozialversicherung und genauso nicht mehr an die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gebunden. Sie müssen d.h. nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn man die Riester-Rente im Ausland erhält. Das ist natürlich genauso für alle Deutschen schön, die ihre Rente lieber auf Mallorco oder ähnlichen sonnigen Gefilden verbringen wollen. Denn gleichwohl für sie gilt, dass Sie Ihre Riester Rente ausgeben können, wo sie wollen.

Riester oder Rürup

Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sind Möglichkeiten, sich eine private Vorsorge aufzubauen. Und beide Formen werden staatlich gefödert. Bei der Riester Rente findet diese Förderung mit Zulagen und Steuererstattungen statt, bei Rürup nur mit Steuererstattungen. Denn die , die in diese privaten Altersvorsorge-Formen fließen, können als Vorsorgeausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ein großer Unterschied zwischen den beiden Altersvorsorge-Formen besteht darin, dass nicht jedermann riestern, allerdings jeder Bürger rürupen kann. Die Rürup Rente steht für jeden offen und kann von jedem genutzt werden. Die Riester Rente nicht. Welche Vorsorge nun in den einzelnen Fällen unzweifelhaft ratsam ist, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Denn eine gute private Vorsorge richtet sich stets nach den persönlichen Lebensumständen. Auf jeden Fall sind beide Formen es wert, sich mit Ihnen zu beschäftigen, denn ohne private Altersabsicherung sieht es für die meisten heute schlecht aus. Wer nicht so früh wie möglich anfängt, sich ein privates Zusatzvermögen aufzubauen, der wird es im Alter nicht leicht haben. Denn ob die gesetzliiche Rente ausreichen wird, ist fraglich. Deshalb interessieren sich ebenfalls immer mehr Menschen für Riester oder Rürup oder auch für Gebuehren Riester Rente Fakten. Auf jeden Fall ist es unlängst mal gut, sich ausgiebig zu informieren.

Die Merkmale einer Riester Rente

Nicht jedes Produkt zur Absicherung des Lebensabends kann ebenfalls ein Riester-Produkt werden. Das dürfen nur ganz bestimmte, die entsprechend zertifiziert sind. Diese Zertifizierung übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - abgekürzt BaFin. Viele haben schon von der BaFin gehört, manche noch nicht, ist allerdings ebenfalls nicht weiter wichtig, Hauptsache, man hat bereits mal von der Riester Rente gehört. Wie sieht nun solch gestalteten Zertifizierung aus?
Zunächst einmal müssen die Produkte eine lebenslange Rente bieten, die monatlich ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen Sie eine anschließende Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr des Riester-Renten-Beziehers bieten. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Möglichkeit einer einmaligen Teilauszahlung in Höhe von 30% Prozent zu Beginn der Verrentung. Wer diese Teilauszahlungen haben will, muss nicht befürchten, dass er dann einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzahlen muss. Weiterhin darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden und die eingezahlten sowie die Förderung müssen von dem garantiert werden. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, hat ein Produkt die Chance, ein Riester-Produkt zu werden.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Altersvorsorge aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Kontrakt abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit behördlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Abschluss erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Bundesbürger Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Kontrakt einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich fürderhin an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind unlängst knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden seither über 19 Milliarden Euro als Absicherung des Lebensabends in Riester investiert, die von dem Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

(c) B&S

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