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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch staatliche Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Gebuehren Riester Rente Formen zwar nur bedingt zu tun, ist doch zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält deshalb 793 Euro pro Jahr an behördlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu empfangen, muss gleichwohl eine Mindessumme in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem unumstößlichen zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun doch nicht so, dass solch gestalteten 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge ergattern Sie ja in Form der staatlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Abschluss einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind tatsächlich Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie deswegen 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie beziehen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie entsprechend nur knapp über 30 Euro jeden Monat unzweifelhaft aufbringen müssen. Zur offiziellen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, empfangen Sie, je nach Situation, ebenfalls noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Vorsorge aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Konstrukt abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit amtlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Vertrag erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Bürger Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Konstrukt einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich auch an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Vorsorge und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind vordem knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden bereits über 19 Milliarden Euro als Absicherung des Lebensabends in Riester investiert, die vom Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

Riester oder Rürup

Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sind Möglichkeiten, sich eine private Vorsorge aufzubauen. Und beide Formen werden staatlich gefödert. Bei der Riester Rente findet diese Förderung mit Zulagen und Steuererstattungen statt, bei Rürup nur mit Steuererstattungen. Denn die , die in diese privaten Altersvorsorge-Formen fließen, können als Vorsorgeausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ein großer Unterschied zwischen den beiden Altersvorsorge-Formen besteht darin, dass nicht jeder Mensch riestern, jedoch jeder Bundesbürger rürupen kann. Die Rürup Rente steht für jeden offen und kann von jedem genutzt werden. Die Riester Rente nicht. Welche Vorsorge nun in den einzelnen Fällen wirklich ratsam ist, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Denn eine gute private Altersvorsorge richtet sich stets nach den persönlichen Lebensumständen. Auf jeden Fall sind beide Formen es wert, sich mit Ihnen zu beschäftigen, denn ohne private Absicherung des Lebensabends sieht es für die meisten heute schlecht aus. Wer nicht so früh wie möglich anfängt, sich ein privates Zusatzvermögen aufzubauen, der wird es im Alter nicht leicht haben. Denn ob die gesetzliiche Rente ausreichen wird, ist fraglich. Deshalb interessieren sich gleichfalls immer mehr Menschen für Riester oder Rürup oder gleichwohl für Gebuehren Riester Rente Formen. Auf jeden Fall ist es ehedem mal gut, sich ausgiebig zu informieren.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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