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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die Merkmale einer Riester Rente

Nicht jedes Produkt zur Vorsorge kann zudem ein Riester-Produkt werden. Das dürfen nur ganz bestimmte, die entsprechend zertifiziert sind. Diese Zertifizierung übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - abgekürzt BaFin. Viele haben vordem von der BaFin gehört, manche noch nicht, ist allerdings ebenfalls nicht weiter wichtig, Hauptsache, man hat ehedem mal von der Riester Rente gehört. Wie sieht nun eben solche Zertifizierung aus?
Zunächst einmal müssen die Produkte eine lebenslange Rente bieten, die monatlich ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen Sie eine anschließende Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr des Riester-Renten-Beziehers bieten. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Möglichkeit einer einmaligen Teilauszahlung in Höhe von 30% Prozent zu Beginn der Verrentung. Wer solche Teilauszahlungen haben will, muss nicht befürchten, dass er dann einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzahlen muss. Weiterhin darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden und die eingezahlten sowie die Förderung müssen von dem garantiert werden. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, hat ein Produkt die Chance, ein Riester-Produkt zu werden.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Absicherung aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Vertrag abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit amtlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Abschluss erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Mensch Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich zudem an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge und Absicherung und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind seither knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden bereits über 19 Milliarden Euro als Vorsorge in Riester investiert, die vom Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

Die Grundlagen der Riester Rente

Fragen zu Gebuehren Riester Rente Leistungen gibt es, seit es die Riester Rente an sich gibt. Und die wurde im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt. Ausgearbeitet wurde sie vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester, vom dem sie gleichfalls den Namen übernahm. Grundidee der Riester Rente war es, eine Absicherung zu schaffen, die den Sparern einen hohen Anreiz bietet, ebenfalls unzweifelhaft zu sparen. Dieser Anreiz liegt bei der Riester Rente in offiziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen. Damit gehört die Riester Rente zu den wenigen Formen privater Altersvorsorge und Absicherung, die staatlich unterstützt werden und damit eine offiziell garantierte Sicherheit bieten.

Der Grund für die Einführung der Riester Rente war ganz einfach: die gesetzliche Rente war und ist in Gefahr. Kapazitäten sind sich bereits lange einig, dass es für den Staat in Zukunft schwer wird, den Bürgern eine gesetzliche Rente zu garantieren, die für die finanzielle Absicherung des Lebens im Alter ausreichen wird. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Denn es ist abzusehen, dass in Zukunft im schlimmsten Fall nur noch ein bis zwei Arbeitnehmer für einen Ruheständler bzw. Ruheständlerin aufkommen werden. Und das ist schlicht unmöglich. Wären die eingezahlten Renten- effektiv angelegt worden, wäre sonach eine amtliche Rentenkasse gefüllt worden und hätten sich die Gelder unzweifelhaft entsprechend über Zinsen und Zinseszinsen vermehren können, dann sähe es vielleicht anders aus. Das Geld wird und wurde aber schon immer für andere Zwecke verwendet. Solange es genügend Einzahler in die Rentenkassen gab, solange kam fürderhin genug Geld in die Kasse, um gleichzeitig die Pensionär oder Pensionärin auszuzahlen. Das nennt sich Generationsvertrag: die eine Generation zahlt die Renten für die vorherige Generation. Das Modell ist aber durch hohe Arbeitslosigkeit, sinkende Einkommen, steigende Preise und sinkende Geburtenraten ins Wanken gekommen. Also erkannte der Staat, dass die Bürger selber vorsorgen müssen, um fürderhin als verdienter Rentner nicht zum Sozialfall zu werden und auf solch gestalteten Weise die eh vordem überlasteten Staatskassen zu belasten. So wurde die Riester Rente ins Leben gerufen.

Die Leistungen der Riester Rente

Bevor man sich um Gebuehren Riester Rente Leistungen kümmert, sollte man sich ersteinmal die Leistungen der Riester Rente ansehen. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Abschlusssgestaltung aus einer lebenslangen Rente oder einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, nämlich die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich unlängst gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen gleichwohl vordem ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sind die monatlichen Rentenzahlungen jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Kontrakt des überlebenden Ehepartners übertragen werden.

(c) B&S

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